In diesem Blogbeitrag erfahren gemeinnützige Organisationen, welche Fördermittel es vom D-S-E-E, der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, im Rahmen von „Aufholen nach Corona“ gibt. Das Programm heißt: ZukunftsMUT (Foto: D-S-E-E)
Website: https://D-S-E-E.de u/o https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de
Projektlaufzeit: Handlungsfeld A und B bis 31.12.21 und C bis zum 31. Dezember 2022
Fristen:
- Die Antragstellung in den Handlungsfeldern A und B ist bis einschließlich 15. August 2021 möglich,
- die Antragsfrist für das Handlungsfeld C endet am 15. September 2021.
- ein Entscheid geht innerhalb von 6 Wochen ein
- Projektende und Förderende sind gleich (31.12.21 bzw. 22)
Dokumente, welche mit eingereicht werden müssen:
- Satzung / Gesellschaftervertrag
- Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug/Vertretungsbescheinigung der Stiftungsaufsicht bei Stiftungen oder Vertretungsvollmachten
- Aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
Fördermittel-Empfänger können sein: Gemeinnützige im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, also > Vereine, Stiftungen und Kirchengemeinden. Aber KEINE Parteien, Städte, Gemeinden, Kreise.
Die Bewilligung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung.
Förderbeiträge/-höhe: Je nach Handlungsfeld a, b oder c zwischen 5.000 und 150.000 €
Eigenanteil: 10 / 20 / 30 % je nach Förderbeitragshöhe
Anzahl Anträge pro Organisation: maximal ein Antrag im Rahmen des gesamten Förderprogramms
Förderziele/-handlungsfelder:
a) Strukturstärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien in strukturschwachen und ländlichen Räumen (Link zur Prüfung des PLZ-Gebiets) > max. 15.000 €
b) Stärkung von Innovationen zum Aufholen pandemiebedingter Rückstände bei Kindern, Jugendlichen und Familien (Freizeittreffs, lokale Beteiligungsangebote oder neue Lern- und Freizeitangebote vor Ort) > max. 15.000 €
c) Unterstützung bei der Verbreitung sozialer Innovationen für Organisationen, die bereits innovative Maßnahmen durchführen > max. 150.000 €
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Projekte in den Handlungsfeldern A und B bis zum Jahresende abgeschlossen sein und die Mittel aus Zuwendungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis spätestens zum 15. November 2021 abgerufen werden müssen.
Förderfähige Kosten für a und b:
- Sachausgaben wie
- Anschaffungen (z.B. Materialien, Lernmittel, IT)
- Veranstaltungskosten (z.B. Mieten, Verpflegungskosten)
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
- kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt (max im Wert von 20,–Euro pro Person)
- teilw. Aufwendungen im Rahmen von Werk–und Dienstverträgen (z.B. Honorare oder Personalkosten)
Förderfähige Kosten für c:
- Sachausgaben für
- die Ausweitung des Angebots auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder die für Digitalisierung
- Materialien für die Projektumsetzung, Hard- und Software
- Druckkosten für Transferhandbücher
- Kosten für die Kommunikation an Standorten
- Honorare und Entgelte (nicht höher als Gehälter im Rahmen der Entgelttabelle des TVÖD-Bund)
- insbesondere für Kommunikationsmaßnahmen, Programmierung, Design und Beratung
- Personalkosten für die beantragten Maßnahmen.
- Veranstaltungskosten
- Mieten, Verpflegungskosten
- Schulungen
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
- Begleitende Qualifizierungsangebote
- insbesondere Coaching, Fort–und Weiterbildungsangebote
- Unterstützungsmaßnahmen für Organisations-Entwicklung
- Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 %
Wichtig bei Honoraren & Fremdkosten: Das wirtschaftlichste Angebot in einem Vergabeverfahren ist dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben dem Preis können hier auch andere Auswahlkriterien (beispielsweise Sozial- und Nachhaltigkeitsaspekte, Qualität, Lieferzeit u. a. m.) im Vorfeld definiert und bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Mittelverwendung:
- Der Mittelabruf wird vorab digital über (Link folgt später) eingereicht und muss anschließend innerhalb von sieben Werktagen rechtsverbindlich unterschrieben postalisch an die DSEE gesandt werden.
- es können mehrmals während der Projektlaufzeit die Fördermittel abrufen.
- letzter Mittelabruf im Kalenderjahr muss spätestens am 15. November erfolgen.
- Abgerufene Mittel müssen innerhalb von 6 Wochen nach Zahlungseingang verausgabt werden.
Link zur Förderrichtlinie (PDF): https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/wp-content/uploads/2021/07/Richtlinie_ZukunftsMUT.pdf
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über folgende Internetseite: https://foerderportal.d-s-e-e.de/